Die Genossenschaft ist Eigentümerin der Liegenschaft. Durch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und die Beteiligung der Mieter-/innen an der Gesamtfinanzierung mit Pflicht- und Zusatzdarlehen ergibt sich ein Mitspracherecht mit je einer Stimme pro Person.
Pflichtdarlehen = 25% der Wohnungskosten (unverzinst).
Zusatzdarlehen (freiwillig) = max. 75% der Wohnungskosten (verzinst).
Die Zusatzdarlehen werden mit Schuldbriefen abgesichert.