Die Genossenschaft ist Eigentümerin der Liegenschaft. Durch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und die Beteiligung der Mieter-/innen an der Gesamtfinanzierung mit Pflicht- und Zusatzdarlehen ergibt sich ein Mitspracherecht mit je einer Stimme pro Person.

 

Pflichtdarlehen = 25% der Wohnungskosten (unverzinst).

Zusatzdarlehen (freiwillig) = max. 75% der Wohnungskosten (verzinst).

Die Zusatzdarlehen werden mit Schuldbriefen abgesichert.

 

 

 

 

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Statuten wia Lenzburg 22062010.pdf
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